Formular zur Sportärztlichen Untersuchung
Der Deutsche Schwimmverband fordert in seinen Wettkampfbestimmungen verbindlich für alle Schwimmer den Nachweis ihrer Trainings- und Wettkampftauglichkeit durch eine ärztliche Untersuchung, die nicht älter als ein Jahr sein darf. Die Untersuchung dient gleichermaßen der Gesundheit der Aktiven wie auch der Sicherheit unserer Trainer. Eine entsprechende Versicherung muss der Verein bei der Meldung zu Wettkämpfen für alle Schwimmer abgeben und in Zweifelsfällen auf Anforderung des Schwimmverbands vorlegen können. Bei Verstößen gegen diese Bestimmung kann der meldende Verein mit einer Geldbuße von bis zu 250, - € bestraft werden.
Sie können die Untersuchung auf der unten verlinkten Vorlage oder einem ähnlichen Formular Ihres Arztes bescheinigen lassen. Die Untersuchung soll vorzugsweise im 1. Quartal eines jeden Jahres stattfinden. Sie wird in unserem Bereich normalerweise von allen praktischen Ärzten, Kinderärzten und Sportfachärzten vorgenommen, im Allgemeinen gegen eine geringe Gebühr.
Die ärztliche Untersuchung ist 1 Jahr gültig und sollte einmal im Jahr aktualisiert werden.